Ja und Nein. Ein staatlich anerkannter Assistenzhund muss festgelegte Kommandos und Fertigkeiten lernen und bei einem Menschen mit einer Behinderung leben. Es gibt noch ein paar weitere Auflagen für die Anerkennung wie einen umfassenden Gesundheitscheck, eine Eignungsprüfung und eine Abschlußprüfung bei einem hierfür zugelassenen Prüfenden.
Aber: Ein Hund, der Sachen bringt und seinem Menschen auch sonst im Alltag hilft, kann ein Assistenzhund ohne Zutrittsrechte sein.