Alle Bundesländer sind verpflichtet worden eine Zulassungsstelle für Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften einzurichten. Diese Zulassungsstellen sind auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu finden, die Daten werden bei Bedarf dort aktualisiert: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/assistenzhunde-uebersicht-laenderstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Je nach dem, wann das Team seine Prüfung bestanden hat, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Diese sind im §12e BGG und der Assistenzhundeverordnung (AHundV) nachzulesen.
Achtung! Frist nicht verpassen!
Für alle „M-A-G“s, die vor dem 30.06.2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben und bis spätestens 30.06.2024 mit einer Prüfung abgeschlossen haben, ist der 31.12.2025 der letzte Stichtag um die Anerkennung zu beantragen!
Diese Seite ist nicht mehr aktuell und sollte dringend überarbeitet werden. Es gibt derzeit keine Prüfstelle!!!
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Derzeit sind in Deutschland zwei Prüfer / Prüfstellen offiziell akkreditiert und damit staatlich zugelassen.
Es stimmt jedoch, dass (Stand Mitte November 2025) keine Prüfungen in Deutschland stattfinden können. Dies hängt jedoch nicht mit fehlenden Prüfern zusammen, sondern mit fehlenden Voraussetzungen die eine Prüfung verhindern.
Von daher ist dieser Beitrag aktuell.
Auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle können die jeweils aktuell akkreditierten Stellen gefunden werden.
https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html
Dort im Suchfeld den Begriff „Assistenzhund“ eingeben. Es sollten die akkreditierten Stellen angezeigt werden.