Nein. Der ESA-Dog ist in Deutschland kein Assistenzhund und hat keinerlei Zutritts- oder Mitnahmerechte. In Amerika und dem asiatischen Raum werden ESA-Dogs oft in Bereichen eingesetzt, die in Deutschland unter „PSB-Assistenzhund“ (psychosozialer Begleithund) gezählt werden: Autismus-Spektrums-Störung, Demenz, starke Panikstörung oder auch Post-Traumatisches-Belastungssyndrom.
Egal, was irgendeine Stelle in Deutschland oder auch im benachbarten Ausland sagen, schreiben oder erzählen: es gibt in Deutschland keine staatlich anerkannten ESA-Dogs, die irgendwelche Rechte haben, die über die eines Familienhundes hinaus gehen.