Anerkannte Assistenzhunde bzw. Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften erhalten nach bestandener Prüfung und Kontrolle der Unterlagen einen einheitlichen Ausweis (Abbildung siehe unten) und eine Plakette mit dem Logo und einer individuellen Registernummer. Im Bundesland Bremen wird anstelle der Plakette ein einheitlicher Aufnäher herausgegeben.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Hund eindeutig als Assistenzhund gekennzeichnet und als solcher erkennbar sein muss um Zutrittsrechte in Anspruch nehmen zu dürfen. Wie diese Kennzeichnung im Alltag aussehen soll, wird jedoch nicht festgelegt. Ausnahme sind hierbei die Blindenführhunde, für sie existieren Farb- und Ausrüstungsvorgaben.
Die meisten Assistenzhunde tragen eine Kenndecke, eine Stoffdecke über dem Rücken, auf der beispielsweise „Assistenzhund“, „Servicehund“ oder „auch „Behindertenbegleithund“ steht. Verbindlich ist jedoch nur die Kennmarke (Plakette) und der Ausweis, eine anderweitige einheitliche Kennzeichnung gibt es in Deutschland nicht.

