Welche Besonderheiten sollte ich als Tierarzt bedenken, wenn ein Assistenzhundeteam in meine Praxis kommt?

Assistenzhunde sind unverzichtbare Partner und Lebensretter für ihre Halter. Im Umgang mit diesen Teams ist besondere Sensibilität gefragt. Aktuelle Studien aus den Jahren 2018 bis 2024 haben wichtige Erkenntnisse geliefert, die helfen können, die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Durch die Beachtung dieser Aspekte und die Umsetzung praxisnaher Tipps, die durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt sind, können„Welche Besonderheiten sollte ich als Tierarzt bedenken, wenn ein Assistenzhundeteam in meine Praxis kommt?“ weiterlesen

Muss ich Assistenzhundeteams in meine Praxis lassen?

Ja, grundsätzlich ist Assistenzhundeteams Zugang zu Ihrer Praxis zu gewähren, da Assistenzhunde durch verschiedene Gesetze geschützt sind. In Deutschland sind Assistenzhunde durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschützt. Diese Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte und Zugang zu Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen haben.„Muss ich Assistenzhundeteams in meine Praxis lassen?“ weiterlesen

Welche rechtlichen Grundlagen und Gesetze gibt es bezogen auf Assistenzhunde?

Im wesentlichen können wir hier §§12e ff BGG und die AHundV anführen, ergänzend noch die UN-Behindertenrechtskonvention.

Ist ein Assistenzhund das gleiche wie ein Therapiehund?

Nein. Ein Therapiehund ist ein Hund, der seinen therapeutisch oder pädagogisch arbeitenden Menschen im Berufsalltag begleitet und oft auch unterstützt. Der Begriff ist (bisher) nicht geschützt und an keine rechtlichen Vorgaben gebunden. Ein Therapiehund hat keinerlei Zutritts- oder MItnahmerechte, wie ein Assistenzhund sie hat.

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis um “Anrecht” auf einen Assistenzhund zu haben?

Ein klares: Nein.Der Nachweis einer Behinderung (GdB) in Verbindung mit einem Facharztattest über den Bedarf für einen Assistenzhund genügt.

Was tun im Notfall? Notfallversorgung von Assistenzhunden

Niemand wünscht sich einen Notfall. Noch weniger einen, bei dem der Hund anderweitig untergebracht und versorgt werden muss. Aber Notfälle passieren, und es kann immer mal Situationen geben, in denen sich jemand anderes um den Hund kümmern muss. Daher ist es sinnvoll sich frühzeitig, am besten schon vor dem Einzug des Hundes, Gedanken darüber zu„Was tun im Notfall? Notfallversorgung von Assistenzhunden“ weiterlesen

Darf ich meinen Assistenzhund mit zum Arzt oder ins Krankenhaus nehmen?

Theoretisch darf der anerkannte Assistenzhund mit zum Arzt und auch in viele Bereiche des Krankenhauses. In der Praxis gestaltet sich der Zutritt jedoch leider oft etwas problematisch. Oft werden Hygienebedenken oder die mögliche Angst anderer Patienten als Absagegrund genannt. Beides ist nicht haltbar. Solange der Hund anerkannt ist, entsprechend gekennzeichnet ist, und sich in den„Darf ich meinen Assistenzhund mit zum Arzt oder ins Krankenhaus nehmen?“ weiterlesen

Dürfen nicht nur Blinde einen Assistenzhund haben?

Nein, ein Assistenzhund ist ein Hund, der aufgrund seiner individuellen Eignung und seiner speziellen Ausbildung in der Lage ist, einem Menschen mit Behinderung den Alltag oder die Teilhabe zu erleichtern oder einen behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen. „Menschen mit Behinderung“ bedeutet in diesem Zusammenhang: […] Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung„Dürfen nicht nur Blinde einen Assistenzhund haben?“ weiterlesen

Übernimmt die Krankenkasse einen Assistenzhund?

In Deutschland stehen bisher nur die Blindenführhunde im Hilfsmittelkatalog und werden damit auf Antrag durch die Krankenkassen finanziert. Die Anschaffung und Ausbildung aller anderen Assistenzhundeformen werden derzeit nur in den seltensten Fällen von den Krankenversicherungen übernommen.