Alle Bundesländer sind verpflichtet worden eine Zulassungsstelle für Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften einzurichten. Diese Zulassungsstellen sind auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu finden, die Daten werden bei Bedarf dort aktualisiert: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/assistenzhunde-uebersicht-laenderstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Je nach dem, wann das Team seine Prüfung bestanden hat, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Diese sind im §12e BGG und der Assistenzhundeverordnung (AHundV) nachzulesen.
Achtung! Frist nicht verpassen!
Für alle „M-A-G“s, die vor dem 30.06.2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben und bis spätestens 30.06.2024 mit einer Prüfung abgeschlossen haben, ist der 31.12.2025 der letzte Stichtag um die Anerkennung zu beantragen!