Welche Erkrankung muss ich haben, damit ich einen Assistenzhund bekommen kann?

Pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Es gibt natürlich typische Beeinträchtigungen bei denen Assistenzhunde eingesetzt werden. Hierzu zählen

  • starke Sehbehinderung bis hin zur Blindheit (Restsehfähigkeit in den meisten Fällen nicht mehr als 5 – 10%)
  • Schwerhörigkeit bis hin zu komplettem Gehörverlust
  • Mobilitätseinschränkungen wie Lähmungen, fehlende Gliedmaßen, starke Fehlstellungen
  • Neurologische oder stoffwechselbedingte Einschränkungen wie Epilepsie, Narkolepsie oder Diabetes, sowie starke Allergien mit der Gefahr von anaphylaktischen Schocks
  • psychosoziale Beeinträchtigungen wie Autismus-Spektrum-Störung, PTBSv(Traumafolgestörung), Entwicklungsverzögerungen, Demenz, und auch viele genetische Erkrankungen zählen hierzu.

Aber… jede Erkrankung, die zu einer Behinderung führt, und bei denen ein Facharzt den Einsatz eines Assistenzhundes befürwortet, „berechtigt“ zum Führen eines Assistenzhundes.

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