Pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Es gibt natürlich typische Beeinträchtigungen bei denen Assistenzhunde eingesetzt werden. Hierzu zählen
- starke Sehbehinderung bis hin zur Blindheit (Restsehfähigkeit in den meisten Fällen nicht mehr als 5 – 10%)
- Schwerhörigkeit bis hin zu komplettem Gehörverlust
- Mobilitätseinschränkungen wie Lähmungen, fehlende Gliedmaßen, starke Fehlstellungen
- Neurologische oder stoffwechselbedingte Einschränkungen wie Epilepsie, Narkolepsie oder Diabetes, sowie starke Allergien mit der Gefahr von anaphylaktischen Schocks
- psychosoziale Beeinträchtigungen wie Autismus-Spektrum-Störung, PTBSv(Traumafolgestörung), Entwicklungsverzögerungen, Demenz, und auch viele genetische Erkrankungen zählen hierzu.
Aber… jede Erkrankung, die zu einer Behinderung führt, und bei denen ein Facharzt den Einsatz eines Assistenzhundes befürwortet, „berechtigt“ zum Führen eines Assistenzhundes.