Die Assistenzhunde-Verordnung sieht fünf Assistenzhundeformen vor:
1. Blindenführhund:
Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
2. Mobilitätsassistenzhund:
Assistenzhund für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung
3. Signalassistenzhund:
Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
4. Warn- und Anzeige-Assistenzhund:
Assistenzhund für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen
und
5. PSB-Assistenzhund:
Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen