Muss ich Assistenzhundeteams in meine Praxis lassen?

Ja, grundsätzlich ist Assistenzhundeteams Zugang zu Ihrer Praxis zu gewähren, da Assistenzhunde durch verschiedene Gesetze geschützt sind. In Deutschland sind Assistenzhunde durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschützt. Diese Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte und Zugang zu Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen haben.„Muss ich Assistenzhundeteams in meine Praxis lassen?“ weiterlesen