Auch hier gilt: Der Assistenzhund gilt als ein Hilfsmittel, genau wie Gehhilfen oder ein Rollator.
Niemand würde diese Hilfsmittel in einer Ferienwohnung verbieten.
Also: Ja, Sie dürfen den Assistenzhund mitnehmen! So sieht es das Gesetz vor. Leider klingt das in der Theorie einfacher als es manchmal in der Praxis ist, denn oft heißt es leider „Nein, Hunde dulden wir generell nicht!“.
Positiv hervorzuheben ist übrigens hier die Buchungsplattform Airbnb. Auf einer speziell zum Thema Barrierefreiheit eingerichteten Seite schreibt das Unternehmen:
Gäste dürfen sich während eines Aufenthalts oder einer Entdeckung von einem Assistenztier begleiten lassen und sind nicht verpflichtet, vor der Buchung anzugeben, dass sie ein Assistenztier mitbringen werden
Wow – da geht man in die Offensive. Sie müssen also den Vermietenden nicht mal mehr vorher darüber informieren, dass Sie von Ihrem Assistenzhund begleitet werden. Verweigert ein Anbieter dem Assistenzhund den Zutritt, so kann das empfindliche Sanktionen seitens Airbnb gegen den Vermietenden nach sich ziehen, beispielsweise die zeitweise Pausierung der Inserate.
Airbnb stammt aus den USA, wo man Assistenzhunde seit langen Jahren als etwas völlig „normales“ kennt. Vielleicht liegt es daran.
Sie finden es so großartig, dass Vermieter gezwungen werden sollen, Assistenzhunde zu dulden.
Dabei übersehen Sie völlig, dass es Menschen mit der Behinderung gibt, keine Tiere zu vertragen.
Asthmatiker, die trotz gründlichster Reinigung sofort nicht mehr gut atmen können in Räumen, wo ein Tier war? Krank davon werden.
Damit wiegen Sie die eine Behinderung gegen die andere auf.
Meine Unterkünfte biete ich speziell als allergikergerecht an. Diese Menschen verlassen sich darauf, dass tatsächlich keine Tierallergene ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Warum kann sich jemand, der ein Tier braucht, nicht eine Unterkunft suchen, die Tiere ausdrücklich erlaubt?!
Vielen Dank für Ihren Kommentar und dass Sie Ihre Perspektive mit uns teilen.
Wir verstehen Ihre Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Herausforderungen, die durch den Kontakt mit Tieren entstehen können, insbesondere für Menschen mit Allergien oder Asthma. Es ist uns wichtig zu betonen, dass der Beitrag darauf abzielt, über die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland zu informieren und keine Wertung vorzunehmen.
Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein für die verschiedenen Bedürfnisse und Rechte sowohl der Menschen mit Assistenzhunden als auch derjenigen, die allergikerfreundliche Unterkünfte benötigen, zu schaffen. Wir hoffen, dass durch den Dialog und das Verständnis für die unterschiedlichen Situationen Lösungen gefunden werden können, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen.
Nochmals vielen Dank für Ihre wertvolle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Küsters, Betreiberin der Homepage