Viele Restaurants akzeptieren inzwischen gut erzogene Familienhunde. Anerkannte Assistenzhunde begleiten ihren Menschen (fast) überall hin.
Der §12e BBG besagt hierzu:
Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen bleiben unberührt.
Vereinfacht gesagt darf ein anerkannter Assistenzhund überall dort mit hin, wo Menschen in Straßenschuhe und ohne spezielle Einladung hin dürfen. Hierzu zählen auch Theater, Museum, Supermarkt, öffentliche Verkehrsmittel und auch Flugzeugkabinen.